Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, auch AI Act). Wer Chatbots betreibt oder KI-Bilder, -Videos oder -Texte veröffentlicht, muss das in bestimmten Fällen offenlegen. Hier findest du die vier Fälle, wer die Pflicht trägt, wie eine Kennzeichnung aussehen sollte und wie wir das auf dieser Website umsetzen.
Die vier Fälle aus Art. 50
| Fall | Wer ist verpflichtet? | Was ist zu tun? |
|---|---|---|
| KI spricht direkt mit Menschen (Chatbot, Voicebot) | Anbieter (Abs. 1) | Menschen informieren, dass sie mit einer KI interagieren, außer es ist offensichtlich. |
| KI erzeugt Inhalte (Bild, Audio, Video, Text) | Anbieter (Abs. 2) | Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt markieren, z. B. über Metadaten oder Wasserzeichen. |
| Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung | Betreiber (Abs. 3) | Betroffene Personen über den Einsatz informieren. |
| Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse | Betreiber (Abs. 4) | Offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. |
Was ist ein Deepfake?
Die KI-Verordnung versteht darunter mit KI erzeugte oder veränderte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die echten Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen würden. Entscheidend ist, wie der Inhalt auf Betrachter wirkt, nicht was der Ersteller beabsichtigt hat.
Für Unternehmen heißt das ganz praktisch: Zeigt ein Bild den Inhaber oder ein Teammitglied in einer Szene, die so nie fotografiert wurde, ist das in der Regel kennzeichnungspflichtig. Übliche Bearbeitung wie Zuschnitt, Licht- oder Farbkorrektur fällt dagegen normalerweise nicht darunter.
Anbieter oder Betreiber: wer die Pflicht trägt
- Anbieter entwickeln ein KI-System und bringen es auf den Markt, zum Beispiel die Hersteller von Bildgeneratoren oder Sprachmodellen. Sie kümmern sich um die technische, maschinenlesbare Markierung.
- Betreiber setzen ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich ein. Das ist jedes Unternehmen, das mit KI Bilder erstellt und auf seine Website stellt oder einen Chatbot einbindet. Betreiber tragen die sichtbare Kennzeichnung von Deepfakes und bestimmten Texten.
Rein private, nicht berufliche Nutzung ist von diesen Pflichten ausgenommen.
Wie eine Kennzeichnung aussieht
Nach Art. 50 Abs. 5 muss der Hinweis klar und eindeutig sein, spätestens bei der ersten Interaktion oder Wahrnehmung erfolgen und barrierefrei sein. Ein Satz im Impressum allein reicht deshalb nicht. Bewährt haben sich:
- ein sichtbarer Hinweis direkt am Bild, zum Beispiel „Mit KI erzeugt“,
- ein ergänzender Hinweis im Alt-Text des Bildes,
- bei Chatbots ein Satz zu Beginn des Gesprächs,
- bei Videos ein Hinweis zu Beginn.
Für erkennbar künstlerische, satirische oder fiktionale Werke gilt eine abgeschwächte Pflicht: Der Hinweis darf so gestaltet sein, dass er die Darstellung nicht stört. Bei KI-Texten entfällt die Pflicht, wenn ein Mensch den Text prüft und jemand die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
Fristen: ab wann was gilt
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 1. August 2024 | KI-Verordnung in Kraft getreten |
| 2. Februar 2025 | Verbotene KI-Praktiken und Pflicht zur KI-Kompetenz |
| 2. August 2025 | Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck |
| 2. August 2026 | Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Art. 50 |
Über den sogenannten Digital-Omnibus wird auf EU-Ebene über Anpassungen einzelner Fristen diskutiert. Ob und für wen sich dadurch etwas verschiebt, war bei Redaktionsschluss nicht abschließend geklärt. Verlassen solltest du dich darauf nicht.
Was ein Verstoß kosten kann
Verstöße gegen Art. 50 können nach Art. 99 Abs. 4 mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt nach Art. 99 Abs. 6 der jeweils niedrigere Betrag. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsicht vorgesehen. Dazu kommt ein praktisches Risiko: Fehlende Kennzeichnungen können auch als irreführende Werbung abgemahnt werden.
In sechs Schritten zur sauberen Kennzeichnung
- Bestandsaufnahme: Wo setzt du KI ein? Website-Bilder, Social Media, Newsletter, Chatbot, Videos.
- Rolle klären: Bist du Anbieter oder Betreiber? Fast alle Unternehmen sind Betreiber.
- Fall zuordnen: Welcher der vier Fälle trifft zu? Deepfake, Text, Chatbot?
- Hinweis platzieren: sichtbar am Inhalt, spätestens beim ersten Kontakt.
- Dienstleister einbinden: Wenn eine Agentur Inhalte für dich erstellt, die Kennzeichnung vertraglich regeln.
- Dokumentieren: Festhalten, welche Inhalte mit KI entstanden sind und wie sie gekennzeichnet werden.
So machen wir das auf omaagency.de
- Bilder: Die Bilder von Max auf dieser Website sind mit KI erzeugt oder bearbeitet. Sie tragen den Hinweis direkt am Bild, zusätzlich steht er in der Fußzeile jeder Seite.
- Texte: Alle Texte auf dieser Website prüft und verantwortet Max persönlich.
- Chatbot: Auf dieser Website spricht kein KI-System direkt mit dir. Unser KI-Team arbeitet im Hintergrund, und jedes Ergebnis gibt ein Mensch frei.
Abgrenzung zu Datenschutz und Wettbewerbsrecht
Die KI-Kennzeichnung ersetzt keine anderen Pflichten. Werden beim Einsatz von KI personenbezogene Daten verarbeitet, gilt weiterhin die DSGVO. Und wer mit KI-Inhalten einen falschen Eindruck erweckt, riskiert unabhängig von der KI-Verordnung Ärger nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Häufige Fragen
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026.
Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?
Pflicht ist die Kennzeichnung vor allem bei Deepfakes, also bei Bildern, die echt wirken und reale Personen, Orte oder Ereignisse zeigen. Erkennbar künstliche Illustrationen fallen in der Regel nicht darunter. Ein Hinweis schadet aber nie.
Reicht ein Hinweis im Impressum oder in der Fußzeile?
Allein meist nicht. Der Hinweis muss klar erkennbar sein und spätestens dann, wenn jemand den Inhalt zum ersten Mal sieht. Am sichersten ist ein Hinweis direkt am Bild.
Muss ein mit KI geschriebener Blogartikel gekennzeichnet werden?
Nur Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Und auch dann nicht, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt.
Was gilt für Chatbots auf der Website?
Nutzer müssen erfahren, dass sie mit einer KI sprechen, am besten gleich zu Beginn des Gesprächs. Das entfällt nur, wenn es aus den Umständen offensichtlich ist.
Wer ist verantwortlich, wenn eine Agentur die Inhalte erstellt?
In der Regel das Unternehmen, das die Inhalte veröffentlicht. Die Kennzeichnung sollte deshalb mit der Agentur vertraglich geregelt sein.
Wie hoch sind die Bußgelder?
Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere Betrag.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
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